Technik

Brüssel für mehr Flexibilität im System

Eseexpo


(Quelle: PIxabay CC0)
GDN - In den Trilog-Verhandlungen zum neuen Strommarktdesign einigten sich das EU-Parlament und der EU-Rat darauf, die Doppelbelastung mit Steuern und Abgaben für Energiespeicher bei Netzdienstleistungen endlich abzuschaffen.
Das Ergebnis der Trilog-Verhandlung wird mit der Veröffentlichung der EU-Gesetzgebung offiziell, die ab Januar 2019 erwartet wird.

Der BVES begrüßt die politische Entscheidung für systemdienlich eingesetzte Energiespeicher, die auch durch den zugestehenden Positionswandel des deutschen Wirtschaftsministeriums im EU-Rat möglich wurde. Nun müssen die geplanten EU-Gesetzesmaßnahmen nach der Veröffentlichung rasch in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist ein wesentlicher Schritt in der Energiewende, um faire Regeln zwischen fossilen und neuen Technologien auf dem Energiemarkt zu schaffen und die Flexibilisierungsoption Energiespeicher systemisch richtig einzusetzen.
Bisher konnte fossiler Strom faktisch abgabenfrei Netzdienstleistungen liefern, während die Kilowattstunde aus dem Speicher zum Teil doppelt kostet und so für Betreiber unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Der EU-Beschluss schiebt nun der Diskriminierung von Speichern zumindest bei der Erbringung von netzdienlichen Leistungen gegenüber den Netzdienstleistungen durch fossile Erzeuger einen Riegel vor.

Die doppelte Belastung mit Abgaben und Umlagen auf gespeicherten Strom ist ein zentrales Hemmnis für den Ausbau von Speichern in Deutschland.
Grundsätzlich sind Energiespeicher jeder Art und Größe technisch hervorragend zur Erbringung von Systemdienstleistungen wie Regelenergie, Redispatch usw. geeignet. Das starke politische Signal aus Brüssel bietet der deutschen Bundesregierung jetzt eine besondere Chance für die längst überfällige rechtliche Neuaufstellung von Speichern als vierte Säule des Energiesystems und für eine konkrete Umsetzung der politischen Versprechen im Koalitionsvertrag.

Hintergrund:

Die Verbändeallianz aus BVES, BEE, BNE und BSW-Solar appellierte in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Altmaier, eine entscheidende Weichenstellung für Energiespeicher in Brüssel nicht zu blockieren (vergleiche BVES-Verbandsmeldung vom 3. Dezember 2018).
Seit Ende 2016 verhandelt die EU das zukünftige Strommarktdesign im Zuge des sogenannten Clean Energy Package. Ein wichtiger Aspekt ist dort die zukünftige Rolle von “active customers“, die selbst Strom erzeugen, speichern, verbrauchen und liefern (siehe Artikel 15 der Electricity Market Design Directive). In Deutschland werden diese Kunden häufig auch “Prosumer“ genannt. Ihre Ausgestaltung wird zurzeit im sogenannten Trialog-Verfahren zwischen EU Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten verhandelt.
Der Beschluss des EU Parlament sah vor, dass “active customers“ mit Speicher keine doppelten Abgaben mehr bei der Erbringung von Netzdienstleistungen zahlen müssen. Der Rat der EU Mitgliedstaaten hingegen wollte zunächst das Verbot der Doppelbelastung nur auf vor Ort erzeugten, gespeicherten und nachfolgend selbst verbrauchten Strom anwenden.


Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) vertritt die Interessen von Unternehmen mit dem gemeinsamen Ziel der Entwicklung und Vermarktung von Energiespeichern in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität. Als technologieoffener Industrie-Verband ist der BVES Dialogpartner für Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit.

weitere Informationen: https://www.eseexpo.de/cgi-bin/md_energy/lib/pub/tt.cgi/Brüssel_für_mehr_Flexibilität_im_System.html?oid=8548&lang=1&ticket=g_u_e_s_t

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